Was wird aus dem Bemühen um die sozialverträgliche Gestaltung des Medizintourismus für Bad Godesberg? Was wird aus der Zweckentfremdungssatzung für Bonn?
Wollen Sie die Aufhebung der Zweckentfremdungssatzung, mit der Wohnraum in Bonn bislang vor anderweitiger Nutzung geschützt werden soll?
Diese Aufhebung haben CDU und FDP in ihrem Koalitionsvertrag für NRW unter der Überschrift „Mietrecht“ vereinbart: „Die Kündigungssperrfristverordnung, die Zweckentfremdungsverordnung, die Umwandlungsverordung werden wir aufheben, das Wohnungsaufsichtsgesetz überprüfen.“ (Quelle: Koalitionsvertrag für Nordrheinwestfalen 2017-2022, S. 79). Warum haben die Bonner CDU – und FDP – Kandidaten diese Haltung nicht vor der Landtagswahl deutlich gemacht?
Bonns direkt gewählter Bundestagsabgeordneter Ulrich Kelber (SPD) befürwortet demgegenüber einen Erhalt der Zweckentfremdungssatzung. Seine ausführliche Position zu dieser Frage finden Sie hier.
Die SPD in Bad Godesberg hat auf der Grundlage der jetzt geltenden Zweckentfremdungssatzung und in Auseinandersetzung mit den Fragen und Beiträgen zum Thema Medizintourismus auf den beiden Veranstaltungen der „Bad Godesberger Perspektiven“ im November 2016 und im März 2017 ein Thesenpapier erarbeitet, das sie zur Diskussion stellt. Sie finden es hier. Ihre Meinung zum Thema ist mehr denn je wichtig. Ihren Beitrag können Sie hier eingeben.